Rücksichtnahme für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr - Straßenverkehrsordnung im Fokus der jüngsten Radverkehrskonferenz
Im Rahmen der Radverkehrskonferenz am 14.11.2023 wurde über den aktuellen Stand der Radverkehrsentwicklung im Landkreis Marburg-Biedenkopf berichtet. In einer anschließenden Podiumsdiskussion wurde das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden im Straßenverkehr diskutiert und wie ein rücksichtsvolles, sicheres Miteinander möglich ist.
Auf vielen Wegen zum Ziel – Aktueller Stand zum Radverkehrsentwicklungsplan
Von den insgesamt 68 Maßnahmen, für die der Landkreis als Baulastträger direkt zuständig ist, sind bereits zwei Drittel in der Bearbeitung oder fertiggestellt. Maßgeblich, für die konsequente Förderung des Radverkehrs, ist der Radverkehrsentwicklungsplan (RVEP) des Landkreises. Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen und jeweiligen Planungsständen gibt es im Geoportal des Landkreises unter gis.marburg-biedenkopf.de/project/radverkehrsentwicklungsplan.
Der Lastenradverleih des Landkreises ist auch im zweiten Jahr seit Projektstart gut angenommen worden. Die fünf zur Verfügung stehenden Räder wurden im Jahr 2023 bislang 432 Mal gebucht und insgesamt wurden mit ihnen 31.020 Kilometer zurückgelegt. Buchen lassen sich die Lastenräder online unter https://freie-lasten.org.
Im Rahmen der „Bike-Ride-Offensive“ arbeitet der Kreis mit der Deutschen Bahn und den Kommunen zusammen, um die Radinfrastruktur an den Bahnhöfen im Kreis zu verbessern. Ein besonderer Fokus liegt hier auf der Installation von Abstellanlagen für Fahrräder.
Um umfangreiche Daten über den Radverkehr zu sammeln, hat der Kreis weitere 19 Standorte für Radzählstellen im Kreis zur Installation angemeldet. Die Zusage dafür durch das Land steht noch aus. Der Landkreis hat bereits 16 eigene Zählstellen in Betrieb.
Expert*innen beleuchten Straßenverkehrsordnung aus verschiedenen Perspektiven
Was es für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr braucht und welche Rolle dabei die Straßenverkehrsordnung spielt, stand bei einer Podiumsdiskussion im Fokus. Die Besucher*innen der Veranstaltung hatten die Möglichkeit, vor Ort und digital, mit den Expert*innen ins Gespräch zu kommen.
In der aktuell gültigen Fassung der Straßenverkehrsordnung von 2020/2021 finden sich diverse fahrradfreundliche Regelungen wie Fahrradzonen oder der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, den Autofahrende innerorts beim Überholen von Radfahrenden beachten müssen. Insgesamt sei die Straßenverkehrsordnung jedoch noch stark auf das Auto bezogen.
Auch wird angemerkt, dass Ortsdurchfahrten als Hauptverkehrsstraßen gleichzeitig auch die Hauptachsen für den Radverkehr seien und somit alle Verkehrsteilnehmenden auf diesen Platz finden müssen. Das Problem: Eine Temporeduzierung könne auf diesen Straßen häufig nicht einfach unkompliziert angeordnet werden, um mehr Sicherheit für die Radfahrenden zu schaffen.
Auffällig sei zudem, dass die Selbstreflektion und die Wahrnehmung eigener Fehler der Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich nicht sehr stark ausgeprägt ist. Mit mehr gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht, könne schon viel erreicht werden.
Weitere Informationen und Einzelheiten zum Engagement des Kreises für das Fahrrad gibt es im aktuellen Radverkehrsbericht des Landkreises.