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7. Interkommunale Zusammenarbeit im Kulturbereich mit Kreis und Kommunen

Kultur

7. Interkommunale Zusammenarbeit im Kulturbereich mit Kreis und Kommunen

Bestehende Leitlinie

Die übergeordneten Aufgaben des Landkreises im Kulturbereich dienen dazu, Angebote zu schaffen, die für Bürgerinnen und Bürger aus allen Kommunen des Kreises genutzt werden können und grundsätzlich die Möglichkeit der Mitwirkung bzw. Teilnahme bieten. Dabei können - je nach Veranstaltung - auch die Kommunen auf Wunsch entsprechend mit eingebunden werden.

 

Operative Ziele zu Punkt 7:
Es gilt zu prüfen, welche profilbildenden und identitätsstiftenden Kulturprojekte gemeinsam mit den Kommunen realisierbar sind (zum Beispiel im Musikbereich). Beratung und gegebenenfalls Unterstützung bei interkommunaler Zusammenarbeit im Kulturbereich von Kreiskommunen ist ebenfalls vorgesehen.

Hinweise:

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Kommentare

Gespeichert von Rolf R. am So., 05.02.2023 - 19:25

Das halte ich für sehr wichtig. Wenn der kreis mit den Städten zusammenarbeitet kann man für alle mehr erreichen.

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