Finanzierung von kommunalen Maßnahmen

Hessen Mobil baut selbst Radwege an Landstraßen oder schließt Verwaltungsvereinbarungen. Es wurde gesagt, dass 80 % des potentiellen Radnetzes in der Baulast der Kommunen liegt. Kommunale Maßnahmen sind mit ca 70 % Förderquote bedacht. Kommunen müssten also 30% der Kosten in ihren Haushalt einstellen, was sie i. d. R. nicht können. Wie sieht die Strategie Hessens aus, um die Kommunen zum Radwegebau zu bekommen? Wie sollen im ländlichen Raum, die Oberflächen der Wirtschaftswege ertüchtigt werden?

Hessen Mobil und der Landkreis Marburg-Biedenkopf antworten hierzu gemeinsam.
Im rechtlichen Sinne sind auch die Landkreise Kommunen, und der Landkreis Marburg-Biedenkopf zeigt beispielhaft, wie sich ein Landkreis politisch und finanziell, koordinierend und als Baulastträger in der Entwicklung und Umsetzung eines Radverkehrsnetzes engagieren kann. Aber auch bei den Verbindungen, die in der Baulast der Kommunen verbleiben, gibt es seitens des Landes Hessen und des Landkreises Marburg-Biedenkopf zahlreiche Unterstützung durch (Fördermittel)-Beratung, durch Bereitstellung z.B. von Planungsmitteln für die Städte und Gemeinden, durch Förderung von Planung und Investitionen aus Landes-Programmen. Bei Ausbau und Unterhalt landwirtschaftlicher Wege für den Radverkehr hat das Land Hessen ebenfalls einen sehr günstigen Förderrahmen entwickelt. Allerdings bleibt die Baulast bei den Städten und Gemeinden.

Hessen Mobil möchte in diesem Zusammenhang auf aktuelle Förderprogramme des Bundes und Landes hinweisen. Der Bund hat zur Förderung des Radverkehrs das Programm „Stadt und Land“ aufgelegt, bei dem die Förderquote im kommenden Jahr bei 80 %, für finanzschwache Kommunen bei 90 %, liegt. Weiterhin gibt es vom Land ein Sonderprogramm für die Beleuchtung von wichtigen Schulrouten außerorts.
Detaillierte Informationen zu diesen Förderprogrammen finden Sie unter den folgenden Links:
Sonderprogramm „Stadt und Land“:
https://www.nahmobil-hessen.de/foerderung/foerdermittel-des-bundes/sonde...

Beleuchtung auf außerörtlichen Schulwegen:
https://www.nahmobil-hessen.de/aktuelles/2020/10/05/durchfuehrungserlass...

Kommentare

Redaktionskommentar

Sehr geehrter Herr Lang, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir haben die Frage weitergegeben und werden die Rückmeldung veröffentlichen, sobald wir diese erhalten haben. Viele Grüße, i.A. Charlotte Busch (FD Bürgerbeteiligung und Ehrenamtsförderung)