Kulturelles Erbe

Ergänzung

In den Leitlinien insgesamt (vor allem in der Kategorie "Kulturelles Erbe") sollten die evangelischen und katholischen Kirchen als Träger und Bewahrer von Kultur ergänzt. Die Kirchengebäude sind oft ortsbildprägend und stehen für eine jahrhundertelange Tradition. Darüberhinaus sind die Kirchen Veranstalter von vielfältigen Angeboten (z. B. Kirchenmusik).
Aufgrund der Vielzahl von kirchlichen Angeboten sollten die Kirchen als Akteur benannt werden. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts können sie auch nicht unter Vereinen oder Initiativen subsumiert werden.

Kommentare

Moderationskommentar

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Moderation Kultur