Kulturelles Erbe
Ergänzung
In den Leitlinien insgesamt (vor allem in der Kategorie "Kulturelles Erbe") sollten die evangelischen und katholischen Kirchen als Träger und Bewahrer von Kultur ergänzt. Die Kirchengebäude sind oft ortsbildprägend und stehen für eine jahrhundertelange Tradition. Darüberhinaus sind die Kirchen Veranstalter von vielfältigen Angeboten (z. B. Kirchenmusik).
Aufgrund der Vielzahl von kirchlichen Angeboten sollten die Kirchen als Akteur benannt werden. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts können sie auch nicht unter Vereinen oder Initiativen subsumiert werden.
Kommentare
am 04. Dez. 2017
um 09:48 Uhr
Schönen Dank für Ihre Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Kommentar zum Ziel "Kulturelles Erbe".
Freundliche Grüße
Moderation Kultur