Anforderungen an die Schülerbeförderung................................................
kostenlose Schülerbeförderung
Es ist zwar immer noch vorgesehen, dass sich Eltern und Schüler ihre Schule und Schulform aussuchen können, aber eine Beförderung wird weiterhin nur zur nächst gelegenen Schule bezahlt... oder, wenn eine Schule im Ort ist, dann eber NICHT bezahlt. Das hat zur Folge, dass Kinder, die auch nur einen Ort weiter wohnen zu einer kostenlosen Fahrkarte Kreisweit (!) kommen und somit wirklich "ihre" Schule aussuchen können, andere aber den vollen Betrag aber selbst zahlen müssen... "Gleiches Recht" sieht anders aus.
Kommentare
am 22. Nov. 2016
um 13:49 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Grund ist leider gesetzlich verankert. Im Hessischen Schulgesetz § 161 ist festgelegt, dass Schülerbeförderungskosten vom Schulwegkostenträger zu übernehmen sind, wenn der Schulweg bei Grundschülern mehr als zwei Kilometer und bei Schülern der Mittelstufe mehr als drei Kilometer beträgt.
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