Ergänzender Verkehr (Bürgerbus etc.)......................................................

fiftyfifty-Taxi nur bis 23 Jahre?

Die Nutzung des fiftyfifty-Taxis ist nur bis zum 23. Lebensjahr gestattet.
Wie kommt der Landkreis zu der Auffassung, dass für Bürger ab dem 24. Lebensjahr Kino- und Club-Besuche nicht mehr in Frage kommen?
Mit dem leichtsinnigem Umgang mit Alkohol am Steuer bei Jugendlichen bis 23 kann man die Beschränkung nicht rechtfertigen. Im Presseportal der Polizei können sie lesen, das diesbezüglich meistens ältere Mitmenschen am Werke sind.

http://www.fiftyfifty-taxi.de/

Kommentare

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dem Fifty/Fifty-Taxi-Ticket ging vor Jahren ein DiscoBus im Ost- als auch im Westkreis voraus. Das jetzige Angebot richtet sich erneut und bewusst an Jugendliche. Hierbei musste eine Altersbegrenzung erfolgen. Diese "freiwilligen Leistung" des Landkreises bzw. RNV wurde auf 23 Jahre begrenzt.
Ihre RNV-Moderation