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Querungshilfe fehlt

Adresse: 
Am Sportzentrum, 35075 Gladenbach

Am Ende der linksseitigen Radwegebenutzungspflicht fehlt eine sichere Querungshilfe. Diese ist aber in der VWV zu § 2 StVO zwingend vorgeschrieben. Es sollte daher die Benutzungspflicht für den Radweg aufgehoben werden, denn es gibt auch im radweglosen Bereich keine Unfallhäufungen. Das zweimalige Queren ist viel gefährlicher als das Radfahren auf der Fahrbahn für eine so kurze Strecke.

Kommentare

Moderationskommentar

Vielen Dank für Ihre Anregung! Wir nehmen diese in die Erarbeitung des Radverkehrskonzept auf.
Nach Abschluss des Bürgerdialogs wird es ein Feedback zu den Anregungen geben.
Viele Grüße von VAR+ aus Darmstadt.