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Querungshilfe fehlt
Adresse:
Am Sportzentrum, 35075 Gladenbach
Am Ende der linksseitigen Radwegebenutzungspflicht fehlt eine sichere Querungshilfe. Diese ist aber in der VWV zu § 2 StVO zwingend vorgeschrieben. Es sollte daher die Benutzungspflicht für den Radweg aufgehoben werden, denn es gibt auch im radweglosen Bereich keine Unfallhäufungen. Das zweimalige Queren ist viel gefährlicher als das Radfahren auf der Fahrbahn für eine so kurze Strecke.
Kommentare
am 09. Jul. 2021
um 11:20 Uhr
Vielen Dank für Ihre Anregung
Vielen Dank für Ihre Anregung! Wir nehmen diese in die Erarbeitung des Radverkehrskonzept auf.
Nach Abschluss des Bürgerdialogs wird es ein Feedback zu den Anregungen geben.
Viele Grüße von VAR+ aus Darmstadt.