Bracht - Schöne Aussicht
Über die L3077 zwischen Bracht und Schöne Aussicht verläuft eine Route des hessischen Radnetzes. Die Straße wurde kürzlich aufwändig saniert. Warum wurde die Radverkehrsinfrastruktur vergessen?
Hessen Mobil hat uns zu diesem Anliegen mitgeteilt:
Bei der Sanierung von Straßen wird in der Regel die Fahrbahn im Bestand erneuert und im ursprünglichen Neuzustand wiederhergestellt. Hierfür ist kein neues Baurecht erforderlich. Der Bau eines straßenbegleitenden Radweges ist dagegen in den meisten Fällen eine erhebliche bauliche Umgestaltung und erfordert somit eine Planung und Baurecht. Diese Verfahren dauern oft mehrere Jahre. Daher ist es leider in der Regel nicht möglich, eine anstehende Sanierung im Bestand mit dem Bau eines Radweges zu kombinieren, auch wenn dies wünschenswert wäre.
Hessen Mobil hat den Projektvorschlag für einen Radweg an der L 3077 zwischen Bracht und Schöne Aussicht unter dem Aktenzeichen 32h1-534-017-003 erfasst. Eine Entscheidung über die Umsetzung wird im Rahmen der landesweiten Dringlichkeitsreihung für Radverkehrsanlagen an Landes- und Bundesstraßen erfolgen.
Aktuell wird die bisherige Priorisierungsmethodik für „Radverkehrsanlagen an Landes- und Bundesstraßen“ grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, anhand von fachlichen Kriterien zu einer transparenten Bewertung von Maßnahmen zu gelangen. Stärker als bisher sollen bei der Priorisierung die Netzbedeutung und die Lückenschlussfunktion einer Radwegeverbindung beachtet werden. Zudem ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Entflechtung der Verkehrsarten ein zentrales Element. Mit einer Fertigstellung der Priorisierungsmethodik ist Ende 2020/Anfang 2021 zu rechnen. Auf dieser Grundlage erfolgt die zukünftige Dringlichkeitsreihung für Radwege an Landes- und Bundesstraßen, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Hessen Mobil wird Projektvorschläge für Radwegemaßnahmen bei dem zuvor geschilderten Prozess einbeziehen
Kommentare
am 08. Jun. 2020
um 09:06 Uhr
Sehr geehrter Herr Lang,