Erhöhung der Verkehrssicherheit

Barrierefreiheit Verkehrssicherheit

Barrierefreiheit ist eine gesellschaftliche Aufgabe
Öffentlicher Verkehrsraum fordert allen Nutzern gegenseitige Rücksichtnahme ab. Für mobilitätseingeschränkte Personen birgt der Radverkehr erhöhte Risiken. Die Verkehrssicherheit sollte daher höchste Priorität haben.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass innerörtlicher Radverkehr grundsätzlich getrennt von Gehwegen auf der Straße geführt wird. Nur in Ausnahmefällen ist Radverkehr auf breiten Gehwegen zulässig, wenn optische und taktile Bodenindikatoren verbaut sind,
Für den öffentlichen Raum gelten DIN 32975 –visuelle Informationen, DIN 32984 – Bodenindikatoren, DIN 18040, Teil 3. Durch deren Umsetzung wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefördert. Radfahrer, Kinder, Behinderte und Senioren werden es den Verantwortlichen bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Radwegenetzes danken.
Ursula Eckstein, Marburg

Kommentare

Sehr geerhte Frau Eckstein,
vielen Dank für Ihren Hinweis zum Thema "Barierrefreiheit". Ihre Einschätzung, dass durch Radverkehr erhöhte Risiken für mobilitätseingeschränkte Personen entstehen, kann ich so nicht teilen. Aus meiner Sicht kommt es zu Konflikten zwischen Radfahrern, mobilitätseingeschränkten Menschen und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern vor allem dehalb, weil in unserem Verkehrsraum dem motorisierten Individualverkehr höchte Priorität eingeräumt wird.- Dies muss zwingend zu einem erhöhten Konfliktpotential zwischen den anderen Verkehrsteilnehmern führen.
In diesem Sinne ist ein Radverkehrsentwicklungsplan sicherlich ein Baustein zum fairen und gleichberechtigten Umgang der Verkehrsteilnehmer miteinander, auch teile ich Ihre Ansicht, dass der Radverkehr auf die Straße gehört und nicht auf den Bürgersteig.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Meyer
Ich bedanke mich für Ihre technischen Hinweise