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Wer eine Photovoltaik-Anlage hat und für den eing...

Kritik

Wer eine Photovoltaik-Anlage hat und für den eingespeisten Strom eine (minimale) Vergütung (0,07€) erhält, wird pauschal "bestraft", wenn zusätzlich in ein Balkonkraftwerk investiert wird. Die Vergütung wird pauschal um die zu erwartende Energiemenge aus dem Balkonkraftwerk reduziert, unabhängig davon, ob sie tatsächlich erzielt wird. Messungen sind nicht möglich bzw. die Kosten für eine Messung stehen in keinem Verhältnis zum Stromertrag. Ich würde mir wünschen, dass die zusätzliche Investition gewürdigt und keine Unterschiede gemacht werden. Sollte tatsächlich (eine minimale Menge) Strom von dem Balkonkraftwerk zur Einspeisung kommen, sollte man auf die Verrechung großzügig verzichten.

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